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Gilt dies auch für meinen Versandkarton?

Wahrscheinlich ja. Seit dem 12. August 2026 gilt die Europäische Verpackungsverordnung, und die Leitlinien machen den Befüller zum Hersteller: Wenn Sie selbst verpacken, sind Sie Hersteller dieser Schachtel. Was dann von Ihnen erwartet wird, unterscheidet sich je nach Land — und dort liegt die Arbeit.

Kostenlos, ohne Konto, mit Quellenangabe in der Verordnung bei jeder Antwort.

Warum Sie uns überprüfen können

Unter jedem Thema steht, woher es kommt: der Artikel oder der Anhang der Verordnung (EU) 2025/40 selbst, und bei der Erklärung die Leitlinien der Kommission. Diese nennen wir auch so — Leitlinien, keine Gesetze, denn das ist der Unterschied, der zählt. Zu jedem Land steht das Datum, an dem wir das Register überprüft haben.

Die Texte werden mit KI auf Grundlage dieser Quellen verfasst, durchlaufen eine technische Kontrolle, die jede Aussage neben ihrer Quelle überprüft, und werden von einer Person genehmigt, bevor sie veröffentlicht werden. Siehe wie wir arbeiten.

Was dies nicht ist: wir werden niemals selbst eine Abfallwirtschaftsorganisation und erheben keine Gebühren — wir begleiten Sie zu den nationalen Registern. Wir geben kein rechtliches Urteil in zweifelhaften Fällen über Rollen ab; dabei zitieren wir die Leitlinien und leiten weiter. Und wir beraten nicht, welchen Karton Sie kaufen sollten. Für ein Urteil in Ihrem speziellen Fall wenden Sie sich an einen Anwalt oder direkt an das Register.

Beginnen Sie bei Ihrer eigenen Situation

Sieben Fragen, und Sie wissen, welche Rolle Sie haben und was in jedem Land von Ihnen erwartet wird.

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