Gilt dies auch für meinen Versandkarton?
Wahrscheinlich ja. Seit dem 12. August 2026 gilt die Europäische Verpackungsverordnung, und die Leitlinien machen den Befüller zum Hersteller: Wenn Sie selbst verpacken, sind Sie Hersteller dieser Schachtel. Was dann von Ihnen erwartet wird, unterscheidet sich je nach Land — und dort liegt die Arbeit.
Kostenlos, ohne Konto, mit Quellenangabe in der Verordnung bei jeder Antwort.
Was Online-Shops dazu sagen
"Wir verkaufen nur in den Niederlanden und liegen unter der Schwelle"
Dann müssen Sie sich bei Verpact tatsächlich noch nicht registrieren. Zwei Dinge dazu: Diese Schwelle von 50.000 kg entfällt voraussichtlich ab August 2027, und sie gilt nur in den Niederlanden. Ein Paket an einen deutschen Kunden macht Sie dort ab diesem Paket zum Hersteller.
Was gilt bei mir? →"Wir kaufen einfach Kartons, wir stellen ja nichts her"
Die Leitlinien der Kommission sind dazu eindeutig: Für Verkaufs- und Umverpackungen ist der Befüller der Hersteller. Wer selbst verpackt, ist Hersteller dieser Versandverpackung — mit einer Konformitätserklärung und einer technischen Dokumentation, die fünf Jahre aufbewahrt wird.
Bin ich Hersteller? →"Es kommt bestimmt ein Brief, wenn etwas nicht stimmt"
Bei dieser Regelung nicht. Verpackungen eines nicht registrierten Herstellers dürfen nicht in den Handel gelangen, und Marktplätze kontrollieren dies — in Deutschland schon seit Jahren. Der erste, der es bemerkt, ist normalerweise kein Inspektor, sondern ein gesperrtes Verkaufskonto.
Was dann passiert →Warum Sie uns überprüfen können
Unter jedem Thema steht, woher es kommt: der Artikel oder der Anhang der Verordnung (EU) 2025/40 selbst, und bei der Erklärung die Leitlinien der Kommission. Diese nennen wir auch so — Leitlinien, keine Gesetze, denn das ist der Unterschied, der zählt. Zu jedem Land steht das Datum, an dem wir das Register überprüft haben.
Die Texte werden mit KI auf Grundlage dieser Quellen verfasst, durchlaufen eine technische Kontrolle, die jede Aussage neben ihrer Quelle überprüft, und werden von einer Person genehmigt, bevor sie veröffentlicht werden. Siehe wie wir arbeiten.
Was dies nicht ist: wir werden niemals selbst eine Abfallwirtschaftsorganisation und erheben keine Gebühren — wir begleiten Sie zu den nationalen Registern. Wir geben kein rechtliches Urteil in zweifelhaften Fällen über Rollen ab; dabei zitieren wir die Leitlinien und leiten weiter. Und wir beraten nicht, welchen Karton Sie kaufen sollten. Für ein Urteil in Ihrem speziellen Fall wenden Sie sich an einen Anwalt oder direkt an das Register.
Beginnen Sie bei Ihrer eigenen Situation
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