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Marktplätze überprüfen EPR-Registrierung: Was ändert sich dieses Jahr?

Immer mehr Marktplätze fordern Verkäufer auf, eine gültige EPR- oder Verpackungsregistrierungsnummer vorzulegen, bevor sie verkaufen dürfen (oder weiterverkaufen dürfen). Dieser Artikel erklärt, was sich dieses Jahr ändert und für wen das relevant ist.

Immer mehr Marktplätze verlangen von Verkäufern, dass sie vor oder während des Verkaufsprozesses eine gültige Registrierungsnummer für Verpackungen nachweisen, etwa eine LUCID-Nummer in Deutschland oder eine Registrierung bei einem nationalen Register. In diesem Jahr zeigt sich, dass diese Prüfung nicht länger nur bei großen Plattformen stattfindet, sondern sich auch auf kleinere und nationale Marktplätze ausweitet, die zuvor keinen Registrierungsnachweis verlangten.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das, dass eine fehlende oder abgelaufene Registrierungsnummer in diesem Jahr schneller dazu führen kann, dass ein Konto gesperrt oder ein Angebot gelöscht wird — unabhängig davon, ob Sie das bisher als irrelevant betrachtet haben. Ob dies für Ihre Situation zutrifft, hängt von den Ländern ab, in denen Sie über diesen Marktplatz verkaufen, sowie vom Typ der Verpackung, die Sie verwenden.

Warum Marktplätze jetzt prüfen

Der Grund dafür ist nicht neu: Marktplätze können in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten mitverantwortlich gemacht werden, wenn Verkäufer auf ihrer Plattform nicht für Verpackungen registriert sind. Diese Haftung bestand bereits länger, doch die Umsetzung verschob sich in diesem Jahr deutlich von einer nachträglichen Stichprobe zu einer vorherigen Prüfung beim Erstellen oder Erneuern eines Verkäuferkontos. Plattformen verlangen dabei meist die Registrierungsnummer selbst, nicht das zugrundeliegende Dokument — die Verantwortung dafür, dass diese Nummer korrekt und gültig bleibt, liegt beim Verkäufer.

Was sich konkret ändert

Wo eine Marktplatz-Plattform früher manchmal nur ein Häkchen beim Anmelden akzeptierte, prüfen Verkäufer in diesem Jahr häufiger, dass die Plattform die Nummer tatsächlich gegen das nationale Register überprüft — etwa bei der Registrierung, bei einer jährlichen Überprüfung oder nach einer Beschwerde. Unterscheidet sich dies je nach Marktplatz und Land, dann ist das eine Frage der Richtlinie der Plattform selbst; die zugrunde liegende Registrierungspflicht ändert sich dadurch nicht, nur das Ausmaß der Durchsetzung.

Für wen das relevant ist

Diese Entwicklung betrifft in erster Linie Verkäufer, die über mehrere Marktplätze in mehreren EU-Ländern verkaufen, da sie pro Land mit einem anderen Register und einer anderen Nummer rechnen müssen. Verkaufen Sie ausschließlich über Ihren eigenen Onlineshop ohne Marktplatz, dann spielt diese spezifische Prüfung keine Rolle — die zugrunde liegende Registrierungspflicht für Verpackungen bleibt in den meisten Fällen jedoch bestehen. Beliefern Sie über Fulfillment oder Dropshipping, dann ist es wichtig zu klären, wer in dieser Lieferkette als Partei gegenüber der Marktplatz-Plattform registriert ist; das ist nicht in jeder Konstellation automatisch dieselbe Partei, die die Verpackung tatsächlich befüllt.

Ob Ihr Verpackungstyp und Ihre Rolle tatsächlich unter eine Registrierungspflicht fallen und in welchem Land, lässt sich nicht pauschal beantworten. In ein paar Fragen sehen, welche Rolle und welches Register bei Ihnen passt gibt dazu pro Verpackungstyp und pro Land einen ersten Hinweis, ohne dass Sie dafür einen Account brauchen.

Was Sie dieses Jahr überprüfen können

Haben Sie bereits eine Registrierungsnummer, dann ist es ratsam zu prüfen, ob diese Nummer noch aktuell ist für alle Länder, in denen Sie über Marktplätze verkaufen — nicht nur für das Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Verkaufen Sie über mehrere Plattformen, kann es sein, dass die Nummer je nach Plattform an einer anderen Stelle im Verkäuferkonto eingetragen werden muss; eine Prüfung durch einen Marktplatz sagt nichts über einen anderen aus. In der Wissensdatenbank mit Erläuterungen zu jedem Thema ist erläutert, wie sich Registrierungspflichten je Land unterscheiden können und wann ein bevollmächtigter Vertreter erforderlich ist, um diese Registrierung durchzuführen.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Marktplatz, mit dem Sie zusammenarbeiten, in diesem Jahr bereits tatsächlich kontrolliert, sind die Nutzungsbedingungen dieses Marktplatzes selbst die zuverlässigste Quelle; wir geben dazu keine Stellungnahme pro Plattform ab. Wir können Sie jedoch bei der tatsächlichen Durchführung der Registrierung unterstützen, sobald klar ist, welches Register für Sie gilt, über unterstützte Registrierung pro Land.

Wenn Sie für Ihre eigenen Verpackungen und Vertriebskanäle einen ersten Überblick erhalten möchten, ohne dafür sofort Zeit aufwenden zu müssen, gibt der kostenlose Quick-Check auf epria.eu pro Verpackungstyp und Land einen Hinweis darauf, was für Sie gilt. Haben Sie danach noch eine konkrete Frage, finden Sie unter häufig gestellte Fragen zu Registrierung und Marktplätzen möglicherweise bereits die Antwort.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.