Was muss in einer PPWR-Konformitätserklärung stehen?
Die Konformitätserklärung folgt einem festen Muster aus Anlage VIII
Die Konformitätserklärung ist ein Dokument, in dem die Person, die für die Verpackung verantwortlich ist, erklärt, dass diese Verpackung den Anforderungen der Verpackungsverordnung entspricht. Die Form ist nicht frei wählbar: Anlage VIII der Verordnung (EU) 2025/40 gibt das Muster vor, dem die Erklärung entsprechen muss. Der Kern dieses Musters ist immer die gleiche Art von Informationen: um welche Verpackung es sich handelt (damit diese identifizierbar ist), wer dafür verantwortlich ist — mit Name und Postanschrift — und eine Erklärung, dass diese Partei die vollständige Verantwortung für die Konformität trägt. Die Erklärung steht nicht losgelöst von der übrigen Dokumentation: Sie verweist auf die technische Dokumentation, die die Grundlage bildet, und diese Dokumentation wird fünf Jahre lang aufbewahrt.
Die Erklärung gehört zur Verpackung, nicht zu einer Sendung oder Bestellung. Wer einen bestimmten Verpackungstyp auf den Markt bringt, erstellt dafür eine Konformitätserklärung, die gültig bleibt, solange diese Verpackung unverändert bleibt; ändert sich die Zusammensetzung oder Konstruktion, ist in der Regel eine neue oder überarbeitete Erklärung erforderlich. Für Unternehmen, die mehrere Verpackungsvarianten führen — unterschiedliche Materialien, unterschiedliche Volumen — bedeutet dies in der Praxis, dass für jede Variante eine eigene Erklärung und eine eigene zugrunde liegende Dokumentation erforderlich ist, und nicht ein einziges Dokument, das alles abdeckt.
Rechtsgrundlage: Anlage VIII und die Aufbewahrungspflicht
Das Muster für die EU-Konformitätserklärung ist in Anlage VIII der Verordnung (EU) 2025/40 festgelegt. Diese Anlage bestimmt, welche Elemente die Erklärung enthält und wie sie aufgebaut ist. Damit verbunden ist die Anforderung, dass die technische Dokumentation, die die Erklärung unterstützt, fünf Jahre lang aufbewahrt wird — auch dies ergibt sich aus derselben Anlage. Für die genaue Gliederung und Formulierung des Musters selbst ist der Text von Anlage VIII die maßgebliche Quelle.
Worauf dies beruht
Die Verordnung selbst finden Sie auf EUR-Lex. Wir zitieren bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
Was Sie konkret tun müssen
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Geschrieben mit KI auf Grundlage der Quellen oben, von einem Menschen am 20.08.2026 überprüft. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen – Korrektionen haben Vorrang.